Hausordnung der
Grundschule Forst Mitte
( gültig ab 01.12.2006, ergänzt 25.08.2014)
In unserer Schule soll sich jeder wohlfühlen!
Die folgenden Regeln gelten für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Kooperationspartner in unserer verlässlichen Halbtagsschule
1. Niemand darf einen anderen wehtun, ihn quälen oder schlagen.
2. Gegenseitige Rücksichtnahme und ein höflicher Umgangston bestimmen den Umgang
miteinander.
3. Wir kommen pünktlich zum Unterricht, frühesten um 7.00 Uhr und benutzen nur den
Haupteingang.
4. Die Jacken werden an die dafür vorgesehenen Haken in den Unterrichtsräumen
angehängt.
5. Das Toben und das Rennen in den Klassenräumen und auf den Fluren ist untersagt.
6. Das Schulgelände wird während der gesamten Unterrichtszeit nicht ohne Erlaubnis
verlassen.
7. Während der Frühstückpause nutzen wir die dafür vorgesehene Schulhoffläche.
8. Während des Mittagsbandes nutzen wir:
Kl.1/ 2:das hintere Schulhofgelände,
Kl. 3-6: die vordere Schulhoffläche, Sportplatz, Räumlichkeiten der Mittagsangebote im
Schulhaus
9. Bei Regenwetter verbringen wir die großen Pausen im Schulhaus.
10. Nach Unterrichtsschluss bzw. den Lernangeboten verlassen wir die Räume in
ordentlichem Zustand, schließen die Fenster und stellen die Stühle hoch.
11. Der Ordnungsdienst kontrolliert täglich die Sauberkeit im Raum und wischt die Tafel,
sowie den Computer ab.
12. Mit den Einrichtungsgegenständen unserer Schule gehen wir pfleglich um.
Bei nachweisbarer mutwilliger Zerstörung erfolgt eine Wiederherstellung bzw. Ersatz
durch den Verursacher.
13. Wir schützen die Natur auf dem Schulgelände.
14. Wir werfen nicht mit Steinen, Sand, Laub, Eicheln, Kastanien, Schnee und Eis.
Wer dagegen verstößt wird bestraft.
15. Wegen Unfallgefahr klettern wir nicht auf Zäune, Bäume oder Mauern.
16. Das Ballspielen auf dem Schulhof ist nur mit Softbällen erlaubt.
17. Das Fahrradfahren auf dem Schulhof ist nur bis zum Fahrradstand erlaubt
18. Im Speiseraum nehmen wir gesittet unser Mittagessen, Snacks und Baguettes ein.
Jacken und Mappen werden in den beiden Vorräumen angehängt bzw. abgestellt.
19. Handys und andere elektronische Medien dürfen auf dem Schulgelände von
Schülerinnen und Schüler nicht benutzt werden.
Rektorin; Vors. d. Schulkonferenz